Allgemeine Geschäftsbedingungen "i&any by Mobility" ("AGB i&any")

1.      Begriffe

a.      „AGB i&any“: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „i&any by Mobility“ in ihrer jeweils geltenden Fassung.

b.      „App“: i&any-App, über welche die Beförderungsdienstleistungen gebucht werden.

c.       „Beförderungsdienstleistung(en)“: Die von Mobility insb. unter dem Label „i&any by Mobility“ angebotenen Beförderungsdienstleistungen, wie sie in diesen AGB i&any umschrieben sind.

d.      „DSE i&any“: Die Datenschutzerklärung „i&any by Mobility“ in ihrer jeweils geltenden Fassung.

e.      „Kundschaft“: Die registrierte Kundschaft, welche Beförderungsdienstleistungen gemäss diesen AGB i&any in Anspruch nimmt.

f.        „Mobility“: Mobility Genossenschaft mit Sitz in Suurstoffi 16, 6343 Rotkreuz.

g.      „i&any“: Ist die Abkürzung für „i&any by Mobility“.

2.      Geltungsbereich

a.      Diese AGB i&any und die weiteren Vertragsbestanteile (vgl. Ziffer 3) gelten ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung als Grundlage für alle Beförderungsdienstleistungen und für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Mobility und der Kundschaft.

b.      Diese AGB i&any gehen im Rahmen der Beförderungsdienstleistungen den allgemeinen AGB von Mobility vor, falls und soweit sie sich widersprechen sollten.

c.       Es gelten jeweils die AGB i&any bzw. weiteren Vertragsbestandteile in der jeweils aktuellen Fassung, welche via App abrufbar sind.

Massgebend ist die deutsche Fassung der AGB i&any und der jeweiligen Vertragsbestandteile.

d.      Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bestimmungen der Kundschaft sowie andere von diesen AGB i&any und/oder weiteren Vertragsbestandteilen abweichende Regelungen sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht gültig.

3.      Vertragsbestandteile

a.      Soweit die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, sind folgende Vertragsbestandteile Teil jedes Vertrages zwischen Mobility und ihrer Kundschaft:

i.          AGB i&any;

ii.         DSE i&any;

iii.         Statuten von Mobility (diese gelten nur für Genossenschaftsmitglieder).

b.      Sollten sich Vertragsbestandteile widersprechen, gelangen diese gemäss folgender Reihenfolge zur Anwendung: 1. AGB i&any, 2. DSE i&any, 3. Statuten von Mobility (nur für Genossenschaftsmitglieder).

c.       Ist die Kundschaft zugleich Genossenschaftsmitglied von Mobility, so gelten für ihre mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten die Statuten.

4.      Vertragsgegenstand: Beförderungsdienstleistungen

a.      Vertragsgegenstand sind die Beförderungsdienstleistungen, die Mobility, allenfalls in Kooperation mit Partnern, erbringt.

b.      Dabei sind zwei hauptsächliche Arten von Beförderungsdienstleistungen zu unterscheiden:

i.      Ridehailing: Die Kundschaft fährt allein oder in einer eigenen Gruppe von maximal 4 Personen; der Zustieg von weiterer Kundschaft während der gebuchten Fahrt ist ausgeschlossen. Dabei werden von der Kundschaft angegebene adressgenaue Abhol- und Zielorte angestrebt, die in der App angezeigt werden.

ii.      Ridepooling: Die Kundschaft teilt die Fahrt mit weiterer Kundschaft. Dabei stehen aufgrund der angestrebten Routeneffizienz Ein- und Ausstiegspunkte im Vordergrund, die möglichst nahe bei den von der Kundschaft gewünschten liegen; sie werden in der App angezeigt. Die Kundschaft muss mit Gehwegen bis zum Ein- bzw. vom Ausstiegspunkt rechnen.

c.       Die Kundschaft kann über die App Beförderungswünsche eingeben und die von ihr gewünschte Beförderungsdienstleistung (Ridehailing oder Ridepooling) zum angegebenen Preis (vgl. Ziffer 15) buchen.

d.      Mobility unterbreitet – soweit möglich – je ein Angebot für Ridehailing und Ridepooling. Je nach Situation und Verfügbarkeit unterbreitet Mobility aber nur ein Ridehailing- oder Pooling-Ride-Angebot oder kann komplett auf ein Angebot verzichten, was transparent ausgewiesen wird.

e.      Die erwartete ungefähre Fahrzeit wird jeweils in der App angezeigt. Mobility garantiert keine Ankunftszeit und sichert auch keine bestimmte Route zu. Mobility kann die Route jederzeit situations- und verkehrsbezogen anpassen. Eine solche Anpassung kann z.B. bei Ridepooling-Fahrten aufgrund des Zustiegs von weiterer Kundschaft erfolgen. Dies wird ebenfalls angezeigt.

f.        Die Kundschaft darf die Beförderungsdienstleistungen nicht gewerblich nutzen.

5.      Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss

a.      Voraussetzung für das Zustandekommen eines Beförderungsvertrags ist die erfolgreiche Registrierung der Kundschaft in der App. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android in den jeweiligen Stores unentgeltlich bereitgestellt. Mobility kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

b.      Um sich registrieren und einen Beförderungsvertrag abschliessen zu können, muss eine Person urteilsfähig und mindestens 16 Jahre alt sein. Minderjährige Personen bedürfen zudem der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Mit ihrer Einwilligung haften diese solidarisch für die minderjährige Person. Mobility ist berechtigt anzunehmen, dass bei Nutzung der Beförderungsdienstleistung die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

6.      Registrierung & Konto der Kundschaft

a.      Die Registrierung erfolgt durch Absendung des ausgefüllten elektronischen Formulars via App an Mobility nach Annahme der AGB i&any, der DSE i&any und allfälliger weiterer Vertragsbestandteile.

b.      Für die Registrierung auf der App von Mobility ist unter anderem die Hinterlegung von Daten (inkl. Personendaten) notwendig (alle zusammen „Kontodaten“), insbesondere von:

i.      Benutzername resp. Vor- und Nachname

ii.      Smartphone-Nummer

iii.      Gültige E-Mail-Adresse

iv.       Zahlungsmittel: Gültige Kredit- oder Debitkarte

c.       Mit der Registrierung wird ein „persönliches Konto“ der jeweiligen Kundschaft eröffnet.

d.      Die Kundschaft verpflichtet sich, ihre Kontodaten wahrheitsgemäss, vollständig und korrekt anzugeben, sie jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten und vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

e.      Bei Verstoss gegen diese Pflicht und/oder bei missbräuchlicher Nutzung der Kontodaten sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe kann Mobility ohne Vorankündigung das persönliche Konto bzw. die entsprechende Kundschaft vorübergehend oder dauerhaft sperren. Mobility muss dafür keine Gründe angeben und schuldet keine Entschädigung.

f.        Die Kundschaft ist für alle Aktivitäten auf ihrem persönlichen Konto verantwortlich; ebenso für Schäden, die aus der (missbräuchlichen) Nutzung des persönlichen Kontos entstehen.

g.      Die Kundschaft informiert Mobility unverzüglich bei Verdacht auf Zugriff Unberechtigter auf ihr persönliches Konto via E-Mail auf hello@iandany.ch.

7.      Vertragsabschluss

a.      Ein Beförderungsvertrag zwischen Mobility und der Kundschaft kommt jeweils – nach erfolgreichem Login-Prozedere – durch Buchung und Bezahlung (vgl. Ziffer 8) eines spezifischen Beförderungsangebotes via App zustande.

b.      Mobility ist nicht zur Unterbreitung eines Beförderungsangebotes verpflichtet und kann das Erbringen von Beförderungsdienstleistungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

8.      Buchungen

a.      Die Buchung der Beförderungsdienstleistung erfolgt durch die in die App eingeloggte Kundschaft durch Bestätigung und Bezahlung eines von Mobility unterbreiteten Beförderungsangebots.

b.      Die Kundschaft ist berechtigt, Fahrten für Gäste zu buchen.

9.      Stornierung von Buchungen

a.      Die Kundschaft kann die Buchung nach Erhalt ihrer Buchungsbestätigung bis zum Eintreffen des Fahrzeugs in der App stornieren. Mobility kann dafür eine Gebühr verlangen.

b.      Mobility kann die Kundschaft nach wiederholten Stornierungen vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung von i&any ausschliessen bzw. ihr persönliches Konto sperren, ohne dafür eine Begründung geben zu müssen oder eine Entschädigung zu schulden.

10.   Abholort bzw. Einstiegspunkt

a.      Bei Ridehailing bestimmt Mobility den Abholort der Kundschaft via Ortung des aktuellen Standortes der Kundschaft, sofern die Kundschaft den Ortungsdienst ihres Smartphones via App freischaltet. Die Kundschaft kann alternativ den Abholort manuell in die App eingeben. Mobility strebt an, die Kundschaft möglichst genau am angegebenen Abholort abzuholen.

b.      Das Vorgenannte gilt grundsätzlich auch bei Ridepooling, doch behält sich Mobility bei diesen vor, einen nahegelegenen Einstiegspunkt anzufahren und diesen rechtzeitig vorab der Kundschaft mittels Anzeige auf der App (Karte) mitzuteilen.

11.   Antritt der Fahrt

a.      Nach erfolgreicher Buchung schickt Mobility der Kundschaft über die App genauere Informationen zur gewählten Beförderung (wie z.B. Fahrzeug-Kennzeichen, ungefähre Abhol- und Fahrzeit, Abholort bzw. Einstiegspunkt, Anzahl der zu befördernden Passagiere).

Die angegebenen Abhol- und Fahrtzeiten sind Schätzungen auf Basis der aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

Mobility teilt gleichzeitig dem Fahrpersonal alle wesentlichen beförderungsbezogenen Informationen der Kundschaft mit.

Mobility trifft keine Pflicht, länger als 2 Minuten (120 Sekunden) auf die Kundschaft zu warten.  Der Kundschaft wird per App angezeigt, wenn das Fahrpersonal weiterfährt. Damit gilt der Vertrag als aufgelöst.

Mobility schuldet in diesem Fall keine Entschädigung (vgl. auch Ziffer 19). Umgekehrt kann Mobility aber eine „No show“-Gebühr erheben.

b.      Kann die Kundschaft aus Gründen, die allein bei Mobility liegen, die Fahrt nicht antreten (z.B. Fahrzeug verunfallt auf dem Weg zur Abholung), erstattet Mobility den bereits belasteten Fahrtpreis.

Die Abgeltung von der Kundschaft darüber hinaus allfällig entstehender Kosten/Schäden ist ausgeschlossen (vgl. auch Ziffer 19).

c.       Mobility ist berechtigt, nach mehreren „No show“-Vorfällen die Kundschaft von der Nutzung von i&any vorübergehend oder dauerhaft auszuschliessen bzw. deren persönliches Konto ohne Vorankündigung zu sperren, ohne dafür eine Begründung geben zu müssen oder eine Entschädigung zu schulden.

d.      Wird die bei der Buchung angegebene Passagierzahl bei Antritt der Fahrt überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, überzählige Passagiere von der Fahrt auszuschliessen. Mobility stellt sicher, dass nur so viele Personen befördert werden, wie Plätze gemäss Fahrzeugausweis vorhanden sind. Der Kundschaft steht kein Entschädigungsanspruch zu.

12.   Änderungen während der Fahrt

a.      Die Kundschaft kann den gebuchten Zielort bzw. Ausstiegspunkt während der Fahrt nicht ändern.

b.      Ein vorzeitiger Ausstieg ist in Absprache mit dem Fahrpersonal in Ausnahmefällen möglich. Über den geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet das Fahrpersonal. Eine Rückerstattung der Fahrtkosten für die nicht gefahrene Strecke erfolgt nicht.

13.   Beförderung der Kundschaft

a.      Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass sie bzw. die von ihr (mit-)gebuchten Passagiere die einschlägigen Normen und die Bestimmungen dieser AGB i&any und allfälliger weiterer Vertragsbestandteile einhalten.

Sie hat sich gegenüber dem Fahrpersonal und weiteren Fahrgästen anständig und angemessen zu verhalten und die Anweisungen des Fahrpersonals zu befolgen.

b.      Der Transport verbotener und/oder gefährlicher Materialien/Substanzen ist verboten.

c.       Das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) in den Fahrzeugen ist verboten.

d.      Der Genuss von Speisen und alkoholischen Getränken in den Fahrzeugen ist verboten.

e.      Das Fahrpersonal mahnt die Kundschaft bei einem Verstoss ab und kann, wenn die Abmahnung nicht befolgt wird, die Kundschaft umgehend von der Beförderungsdienstleistung ausschliessen und sie nicht einsteigen lassen oder zum sofortigen Verlassen des Fahrzeugs auffordern. Eine Rückerstattung der Fahrtkosten erfolgt nicht; ebenso wenig eine Entschädigung.

f.        Mobility behält sich bei Verstössen vor, weitere Massnahmen zu ergreifen und/oder die Kundschaft vorübergehend oder dauerhaft ohne weitere Begründung von den Beförderungsdienstleistungen auszuschliessen.

g.      Allfällige Reklamationen, die nicht mit dem Fahrpersonal geklärt werden können, sind umgehend per E-Mail an hello@iandany.ch an Mobility zu melden. Mobility entscheidet über eine allfällige teilweise Rückerstattung des Fahrtpreises. Eine darüberhinausgehende Entschädigung ist nicht geschuldet. Es gelten Ziffern 18 bis 20.

14.   Transport von Haustieren und Sachen

a.      Der Transport von Handgepäck und Koffern bzw. von anderen Sachen ist im üblichen Umfang gestattet.

b.      Mobility kann den Transport von sperrigem und/oder übergrossem Gepäck nicht gewährleisten. Das Fahrpersonal entscheidet jeweils im Einzelfall darüber. Die Sicherheit der Insassen und des Fahrzeuges darf nicht gefährdet werden.

c.       Ein Transport von Rollstühlen ist nicht möglich.

d.      Die Mitnahme von Haustieren und Begleithunden ist nur im Rahmen von gebuchten Ridehailings erlaubt. Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme von Haustieren.

e.      Sachen oder Haustiere allein (d.h. ohne Begleitperson) werden nicht transportiert.

f.        Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, beim Transport von Haustieren und Sachen, die einschlägigen Normen inkl. dieser AGB i&any einzuhalten und die Anweisungen des Fahrpersonals zu befolgen.

15.   Preise

Der Preis für die jeweilige Beförderungsdienstleistung wird vor Fahrtantritt in der App angezeigt. Die in der App angezeigten Preise sind inklusive MwSt.

16.   Zahlung & Abrechnung

a.      Die Bezahlung der Beförderungsdienstleistung erfolgt im Rahmen der Buchung (vgl. Ziffer 8 lit. a) mittels des bei der Registrierung angegebenen Zahlungsmittels (vgl. Ziffer 6 lit. b.iv).

b.      Die Abrechnung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister.

17.   Versicherung

Die Kundschaft und die weiteren Passagiere sind während der Fahrt gegen Unfallschäden versichert. Die Versicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Todesfall, Invalidität, Pflegekosten und Taggeld.

Insassenversicherung (Beträge pro Person):
–  Todesfall CHF 10’000
–  Invalidität CHF 50’000
–  Taggeld CHF 20

18.   Verfügbarkeit der Beförderungsdienstleistung

a.      Mobility bietet die Beförderungsdienstleistungen nur zu festgelegten Zeiten in definierten Gebieten an. Die aktuellen Informationen dazu stehen der Kundschaft in der App zur Verfügung.

b.      Mobility bemüht sich im vorgenannten Rahmen (lit. a) und im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und aktuellen Bedingungen, die Beförderungsdienstleistungen möglichst unterbruchs- und störungsfrei zu erbringen.

c.       Ein Anspruch der Kundschaft auf Verfügbarkeit der Beförderungsdienstleistung besteht nicht.

d.      Mobility kann Fahrtanfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen bzw. darauf kein Beförderungsangebot unterbreiten.

e.      Mobility behält sich vor, die Beförderungsdienstleistungen vorübergehend oder endgültig einzustellen.

19.   Keine Gewährleistung bei Leistungsstörungen

Mobility leistet keine Gewähr:

a.      Für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der App;

b.      Dafür, dass sie die von der Kundschaft gebuchte Fahrt durchführen kann;

c.       Für die Richtigkeit der von der App gelieferten/angezeigten Daten (wie Position des Fahrzeuges, Fahrtstrecke, Fahrtdauer, Fahrt- und Ankunftszeiten usw.);

d.      Dafür, dass sie den in der App angegebenen Abhol- und Zielort (bei Ridehailing) bzw. Ein- und Ausstiegspunkt (beim Ridepooling) einhalten kann.

Das Fahrpersonal kann situationsbezogen auf günstigere Fahrtstrecken ausweichen.

Mobility leistet auch bei anderen Störungen in der Erbringung der Beförderungsdienstleistungen keine Gewähr.

20.   Haftung von Mobility

a.      Mobility übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, welche die Kundschaft auf dem Weg zu oder von den Abhol-/Zielorten bzw. Einstiegs-/Ausstiegspunkten und an diesen selbst erleidet.

b.      Die Haftung von Mobility für Schäden der Kundschaft und ihrer Begleitpersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die zufolge von Störungen von Systemen (z.B. Reservations- oder Navigationssystem) und/oder von Fahrzeugen entstehen.

c.       Mobility haftet weder ganz noch teilweise für die Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen, wenn diese Nicht- oder Schlechterfüllung der Kundschaft zuzuschreiben ist, oder wenn diese Nicht- oder Schlechterfüllung das Ergebnis eines unvorhersehbaren und unüberwindbaren Ereignisses eines Dritten ist, der mit der Erbringung der Dienstleistungen nichts zu tun hat, oder im Falle höherer Gewalt.

21.   Haftung der Kundschaft

a.      Die Kundschaft haftet für die von ihr verursachten und/oder verschuldeten Sach- und Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch ihre Begleitpersonen und/oder Gäste (vgl. Ziffer 8 lit. b), Haustiere oder mitgeführte Sachen verursacht werden.

b.      Als Schäden gelten auch Verschmutzungen des Fahrzeugs jeder Art, soweit sie über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.

c.       Mobility stellt der Kundschaft für die Beseitigung von Verschmutzungen und/oder die Behebung von Schäden eine Pauschale von CHF 100.00 in Rechnung. Mobility stellt ferner den diese Pauschale übersteigenden Schaden in Rechnung.

22.   Datenschutz

a.      Mobility hält jederzeit die geltenden Datenschutzbestimmungen ein.

b.      Mobility kann mit der Kundschaft per E-Mail, SMS, via App und telefonisch kommunizieren. Die Kundschaft ist mit der Kontaktaufnahme durch Mobility im Zusammenhang mit der Beförderungsdienstleistung über die erwähnten Kanäle einverstanden.

c.       Im Übrigen gilt die DSE i&any.

23.   Nutzungsrechte an der App / Immaterialgüterrechte

a.      Die App ist urheberrechtlich geschützt. Die Kundschaft erhält einzig ein nicht ausschliessliches, zeitlich auf die Dauer der Installation der App auf einem Gerät der Kundschaft oder bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch Mobility beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der App entsprechend diesen AGB i&any.

b.      Alle Eigentums- und Immaterialgüterrechte (inkl. Marken- und Urheberrechte) an der App (inkl. Software) verbleiben ausschliesslich bei Mobility.

c.       Die Kundschaft darf die App (inkl. Software) nicht kopieren, bearbeiten oder anderweitig als für die Nutzung der Beförderungsdienstleistungen nutzen.

d.      Mobility kann die App jederzeit geänderten Gegebenheiten anpassen und/oder Updates vornehmen, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein.

24.   Schlussbestimmungen

a.      Mobility behält sich vor, die AGB i&any, DSE i&any, allfällige weitere Vertragsbestandteile sowie ihre Produkte, insb. die Beförderungsdienstleistungen, jederzeit zu ändern.

Änderungen werden der Kundschaft ausschliesslich via App mitgeteilt und gelten vom kommunizierten Änderungsdatum an.

Mit dem darauffolgenden nächsten Login akzeptiert die Kundschaft die Änderungen.

b.      Die Vertragsbeziehung zwischen der Kundschaft und Mobility sowie Rechte und Pflichten daraus (inkl. das Konto der Kundschaft) sind ohne ausdrückliche Zustimmung von Mobility nicht übertragbar, soweit diese AGB i&any oder andere Vertragsbestandteile nichts anderes vorsehen.

c.      Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung(en) davon nicht berührt.

25.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

a.      Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Kundschaft mit Wohnsitz in der Schweiz und Mobility ist der Wohnort bzw. Sitz der Kundschaft. Die Kundschaft mit Wohnsitz in der Schweiz kann Mobility auch an ihrem Geschäftssitz belangen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mobility und der Kundschaft mit Wohnsitz im Ausland ist der jeweilige Geschäftssitz von Mobility.

b.      Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Mobility und der Kundschaft ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar.